




Lage
In und an der Karlsaue lässt es sich wirklich gut leben...das wussten schon die Landgrafen und späteren Kurfürsten.
Seit dem hat sich allerdings viel verändert...Der ursprünglich barocke Park wurde im vorigen Jahrhundert zum englischen Landschaftsgarten umgestaltet und bietet heute jedem Besucher etwas; Platz für Sport und Spiel, beschauliche Spazierwege und die "Orangerie", eine besondere Vegetation und jede Menge Enten und Schwäne zum Füttern...
Es ist schon etwas Besonderes...direkt am Rande der Karlsaue zu wohnen...
mit einer schnellen, fußläufigen Anbindung an Fußgängerzone, Theater, Einkaufsmöglichkeiten...
Geschichte
Wie viele andere Gebäude wurde auch dieses im Krieg zerstört...viele Gebäude wurden dann komplett abgerissen.
..so war es schon etwas Besonderes, dass der aus dem Krieg zurückgekehrte Eigentümer sich dazu entschied das Gebäude nahezu wieder so aufzubauen, wie es in der Jahrhundertwende errichtet wurde.
Gut so, denn dadurch wurde es jetzt - ca. 50 Jahre später - möglich, dieses Denkmal zu erhalten und in ihm modernes Wohnen zu ermöglichen.
Zukunft
Bestimmt haben Sie eine Vorstellung davon, wie es ist, wenn Sie in einer Wohnung leben, in der Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche genau so verwirklicht sehen, wie Sie schon immer wohnen wollten.
Deshalb möchten wir mit Ihnen gemeinsam dieses Gebäude unter denkmalrechtlichen Aspekten behutsam modernisieren.
Ein neues Dach mit Dachterrasse, neue Holzsprossenfenster, große Balkone zur Gartenseite, neue Haustechnik...und vieles mehr gehören dazu.
Konzept
Steuern sparen mit Denkmal Immobilien.
Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur schön, sondern auch steuerlich
sehr interessant. Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte
steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler gemäß §§ 7i und 7h des EStG. Als
Erwerber können Sie Ihre Aufwendungen über insgesamt zwölf Jahre verteilt
abschreiben, acht Jahre lang je neun Prozent und vier Jahre lang je sieben
Prozent. Bemessungsgrundlage sind die nach dem Kauf anfallenden
Sanierungskosten. Voraussetzung dabei ist, dass die Denkmalschutzimmobilie vor
der Sanierung erworben wurde.
Eigennutzer können sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren je 9% Abschreibung
geltend machen. Insgesamt also bis zu 90 Prozent des Sanierungsaufwands. Das
geht mit keiner anderen Eigentumswohnung.
In beiden Fällen beteiligen Sie somit den Fiskus an Ihrer Investition, da Sie
erheblich Steuern sparen.
Bilder im Header © siehe Kontakt/Impressum