Spruchgrafik

Lage

In und an der Karlsaue lässt es sich wirklich gut leben...das wussten schon die Landgrafen und späteren Kurfürsten. Seit dem hat sich allerdings viel verändert...Der ursprünglich barocke Park wurde im vorigen Jahrhundert zum englischen Landschaftsgarten umgestaltet und bietet heute jedem Besucher etwas; Platz für Sport und Spiel, beschauliche Spazierwege und die "Orangerie", eine besondere Vegetation und jede Menge Enten und Schwäne zum Füttern... Es ist schon etwas Besonderes...direkt am Rande der Karlsaue zu wohnen... mit einer schnellen, fußläufigen Anbindung an Fußgängerzone, Theater, Einkaufsmöglichkeiten...

Geschichte

Wie viele andere Gebäude wurde auch dieses im Krieg zerstört...viele Gebäude wurden dann komplett abgerissen. ..so war es schon etwas Besonderes, dass der aus dem Krieg zurückgekehrte Eigentümer sich dazu entschied das Gebäude nahezu wieder so aufzubauen, wie es in der Jahrhundertwende errichtet wurde. Gut so, denn dadurch wurde es jetzt - ca. 50 Jahre später - möglich, dieses Denkmal zu erhalten und in ihm modernes Wohnen zu ermöglichen.

Zukunft

Bestimmt haben Sie eine Vorstellung davon, wie es ist, wenn Sie in einer Wohnung leben, in der Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche genau so verwirklicht sehen, wie Sie schon immer wohnen wollten. Deshalb möchten wir mit Ihnen gemeinsam dieses Gebäude unter denkmalrechtlichen Aspekten behutsam modernisieren. Ein neues Dach mit Dachterrasse, neue Holzsprossenfenster, große Balkone zur Gartenseite, neue Haustechnik...und vieles mehr gehören dazu.

Konzept

Steuern sparen mit Denkmal Immobilien. Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur schön, sondern auch steuerlich sehr interessant. Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler gemäß §§ 7i und 7h des EStG. Als Erwerber können Sie Ihre Aufwendungen über insgesamt zwölf Jahre verteilt abschreiben, acht Jahre lang je neun Prozent und vier Jahre lang je sieben Prozent. Bemessungsgrundlage sind die nach dem Kauf anfallenden Sanierungskosten. Voraussetzung dabei ist, dass die Denkmalschutzimmobilie vor der Sanierung erworben wurde. Eigennutzer können sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren je 9% Abschreibung geltend machen. Insgesamt also bis zu 90 Prozent des Sanierungsaufwands. Das geht mit keiner anderen Eigentumswohnung. In beiden Fällen beteiligen Sie somit den Fiskus an Ihrer Investition, da Sie erheblich Steuern sparen.
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